
strahlenempfindlicher ist der Patient, dies trifft besonders auf sehr hohe Strahlenempfindlichkeitswerte zu.

Bsp.: Für einen Patienten mit einer deutlich erhöhten Strahlenempfindlichkeit von 0,6 B/M, der eine tägliche Dosis von 2Gy
erhält, entspricht diese Dosis für den Patienten einer solchen von 2,2Gy. Davon ausgehend könnte diese Tagesdosis auf
1,8Gy reduziert werden, damit der Effekt der ursprünglich angedachten Dosis von 2Gy erhalten wird.
Reduktion der täglichen Strahlendosis bei einer stark erhöhten individuellen Strahlensensibilität
Sollte bei Patienten eine erhöhte individuelle Strahlenempfindlichkeit festgestellt werden, ist diese keine Kontraindikation für eine Radiotherapie. Stattdessen sollte die Indikation einer Bestrahlung genau geprüft und gegebenenfalls die tägliche und gesamte Strahlendosis der angedachten Radiotherapie entsprechend der Strahlenempfindlichkeit angepasst werden. Diese Anpassung der fraktionierten Strahlendosis bei erhöht strahlensensiblen Patienten kann nach einem Schema erfolgen, das auf den bereits gewonnenen Erkenntnissen bezüglich Strahlentherapien strahlensensibler Patienten basiert. Grundsätzlich ist hierbei keine abgeschwächte Wirksamkeit der Strahlentherapie zu erwarten, da bei diesen Patienten der Tumor in gleicher weiße erhöht strahlenempfindlich ist wie das Normalgewebe. Bei genetischen Veränderungen, die gewöhnlich auf Keimbahnmutationen beruhen, sind alle Zellen des Körpers von diesen Mutationen betroffen, folglich ist auch der Tumor in gleicher Weise erhöht strahlenempfindlich wie das Normalgewebe. Ist die erhöhte Strahlenempfindlichkeit durch Autoimmunerkrankungen ausgelöst, ist diese nicht so leicht zu belegen, da man letztendlich den Verursacher der erhöhten Strahlenempfindlichkeit nicht kennt. Nach bisherigen Erfahrungen ist es aber auch so, dass Normalgewebe und Tumorgewebe entsprechend erhöht strahlenempfindlich sind. Damit reicht erfahrungsgemäß eine geringere Strahlendosis als bei nicht Strahlenempfindlichen aus, um eine Tumor zu
kontrollieren.